Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Zirkuspädagogik hat eine Übergangsregelung beschlossen, nach der es Menschen mit umfangreichen zirkuspädagogischen Erfahrungen und entsprechenden Qualifikationen ermöglicht wird, die Berufsbezeichnung Zirkuspädagoge/Zirkuspädagogin (BAG) zu erlangen. Diese Übergangsregelung tritt ab dem 1.1.2013 in Kraft und gilt zunächst für 5 Jahre.
Bewerber/Bewerberinnen ab dem 18.Lebensjahr reichen eine vollständige Bewerbungsmappe ein. Ein im November 2013 von der Mitgliederversammlung BAG Zirkuspädagogik gewählter 7-köpfiger Ausschuß prüft diese Bewerbungsmappen und entscheidet über eine Anerkennung. Der Ausschuß setzt sich zusammen aus vier Verbandsmitgliedern mit umfangreicher praktischer Erfahrung als Zirkuspädagoge/Zirkuspädagogin, die nicht Angehörige eines Ausbildungsinstituts, und drei Vertreter/innen als Delegierte von Weiterbildungsinstitutionen, die als Institution Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft sind.
Kriterien für eine Anerkennung sind:
I. Fort- und Weiterbildungen im Bereich Zirkuspädagogik
II. Praktische Erfahrung als Zirkuspädagoge/Zirkuspädagogin
II. Artistisches Können
IV. Pädagogische Ausbildung
Hierauf aufbauend wurde ein Punktesystem festgelegt, welches über eine Anerkennung durch den Ausschuß entscheidet. Demnach muß ein/e Bewerber/in für die Anerkennung mindestens 20 Punkte erreichen. Punkte können folgendermaßen vergeben werden:
Bereich | Verteilung/Inhalt | Gesamtzahl |
---|---|---|
Fort- und Weiterbildungen im Bereich Zirkuspädagogik | Entsprechend dem Umfang einer Vollausbildung (1.700 UE) bekommt man Punkte: für 100 UE = 1 Punkt | Bis zu 17 Punkte |
Praktische Berufserfahrung als Zirkuspädagoge/in | Für jedes Jahr hauptberuflicher Tätigkeit als Zirkuspädagoge/in 3 Punkte. Hauptberufliche Tätigkeit meint, der/die Zirkuspädagoge/in bestreitet seinen/ihren überwiegenden Unterhalt durch diese Tätigkeit. Eine nebenberufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit kann entsprechend dem Umfang berücksichtigt werden. | Bis zu 15 Punkte |
Artistisches Können | Artistische Ausbildung oder vergleichbare Fähigkeiten und Tätigkeiten als Artist/in, Regisseur/in, Unterhaltungskünstler/in. | Bis zu 7 Punkte |
Pädagogische Ausbildung | Ausbildung als Erzieher/in, Sozialpädagoge/in, Lehrer/in, Sportlehrer/in, Sportpädagoge/in etc. | Bis zu 7 Punkte |
Die zirkuspädagogischen Tätigkeiten, pädagogischen und/oder artistischen Ausbildungen, Fertigkeiten und Weiterbildungen müssen durch Bescheinigungen, Abschlüsse, Zertifikate, Verträge, Zeugnisse oder Presseartikel nachgewiesen werden. Aus den Nachweisen muss der zeitliche Umfang ersichtlich sein. Nachweise und Bescheinigungen sind in chronologischer Reihenfolge direkt hinter dem jeweiligen Bereich anzufügen. Kopien sind ausreichend. Die Anerkennungsmappe wird nicht zurückgeschickt. Die Mappe ist in einem Heftstreifen einzureichen.
Gebühr
Die Kosten für das Anerkennungsverfahren belaufen sich auf 200,-€, ermäßigt auf 150.-€ (Studenten, ALG 1 + 2 mit Nachweis) incl. 50.-€ Bearbeitungsgebühr. Die Bearbeitungsgebühr wird auch bei einer Ablehnung einbehalten.
Sonstiges
Die Bewerbungsmappe bitte senden an die:
Geschäftsstelle der BAG Zirkuspädagogik, Rappenhof, 74417 Gschwend
die Gebühr von 200.-€ bitte überweisen auf das Konto der BAG Zirkuspädagogik e.V. bei der:
Sozialbank Berlin, Konto Nr.: 1000600, Bankleitzahl: 10020500, Verwendungszweck: Anerkennungsverfahren
Bei Fragen bitte wenden an: post@toussini.de
Weitere Voraussetzungen
Nach Eingang der Bewerbungsmappe, der Überweisung der Gebühr und des Nachweises der Einzelmitgliedschaft in der BAG prüft der Ausschuß die Bewerbung.
Widerspruchsmöglichkeit
Gegen einen möglichen Ablehnungsbescheid der Anerkennung durch den Ausschuß hat der/die Bewerber/in die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dieser wird durch den Vorstand der BAG geprüft.
Stand: Dezember 2017