Anerkennungsverfahren zur Erlangung der Berufsbezeichnung Zirkuspädagoge / Zirkuspädagogin (BAG)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Zirkuspädagogik hat eine Übergangsregelung beschlossen, nach der es Menschen mit umfangreichen zirkuspädagogischen Erfahrungen und entsprechenden Qualifikationen ermöglicht wird, die Berufsbezeichnung Zirkuspädagoge/Zirkuspädagogin (BAG) zu erlangen. Diese Übergangsregelung tritt ab dem 1.1.2013 in Kraft und gilt zunächst für 5 Jahre.

Bewerber/Bewerberinnen ab dem 18.Lebensjahr reichen eine vollständige Bewerbungsmappe ein. Ein im November 2013 von der Mitgliederversammlung BAG Zirkuspädagogik gewählter 7-köpfiger Ausschuß prüft diese Bewerbungsmappen und entscheidet über eine Anerkennung. Der Ausschuß setzt sich zusammen aus vier Verbandsmitgliedern mit umfangreicher praktischer Erfahrung als Zirkuspädagoge/Zirkuspädagogin, die nicht Angehörige eines Ausbildungsinstituts, und drei Vertreter/innen als Delegierte von Weiterbildungsinstitutionen, die als Institution Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft sind.

Kriterien für eine Anerkennung sind:

I.  Fort- und Weiterbildungen im Bereich Zirkuspädagogik

II. Praktische Erfahrung als Zirkuspädagoge/Zirkuspädagogin

II. Artistisches Können

IV. Pädagogische Ausbildung

Hierauf aufbauend wurde ein Punktesystem festgelegt, welches über eine Anerkennung durch den Ausschuß entscheidet. Demnach muß ein/e Bewerber/in für die Anerkennung mindestens 20 Punkte erreichen. Punkte können folgendermaßen vergeben werden:

BereichVerteilung/InhaltGesamtzahl
Fort- und Weiterbildungen im Bereich ZirkuspädagogikEntsprechend dem Umfang einer Vollausbildung (1.700 UE) bekommt man Punkte: für 100 UE = 1 PunktBis zu 17 Punkte
Praktische Berufserfahrung als Zirkuspädagoge/inFür jedes Jahr hauptberuflicher Tätigkeit als Zirkuspädagoge/in 3 Punkte. Hauptberufliche Tätigkeit meint, der/die Zirkuspädagoge/in bestreitet seinen/ihren überwiegenden Unterhalt durch diese Tätigkeit.
Eine nebenberufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit kann entsprechend dem Umfang berücksichtigt werden.
Bis zu 15 Punkte
Artistisches KönnenArtistische Ausbildung oder vergleichbare Fähigkeiten und Tätigkeiten als Artist/in, Regisseur/in, Unterhaltungskünstler/in.Bis zu 7 Punkte
Pädagogische AusbildungAusbildung als Erzieher/in, Sozialpädagoge/in, Lehrer/in, Sportlehrer/in, Sportpädagoge/in etc.Bis zu 7 Punkte

Die zirkuspädagogischen Tätigkeiten, pädagogischen und/oder artistischen Ausbildungen, Fertigkeiten und Weiterbildungen müssen durch Bescheinigungen, Abschlüsse, Zertifikate, Verträge, Zeugnisse oder Presseartikel nachgewiesen werden. Aus den Nachweisen muss der zeitliche Umfang ersichtlich sein. Nachweise und Bescheinigungen sind in chronologischer Reihenfolge direkt hinter dem jeweiligen Bereich anzufügen. Kopien sind ausreichend. Die Anerkennungsmappe wird nicht zurückgeschickt. Die Mappe ist in einem Heftstreifen einzureichen.

Gebühr

Die Kosten für das Anerkennungsverfahren belaufen sich auf 200,-€, ermäßigt auf 150.-€ (Studenten, ALG 1 + 2 mit Nachweis) incl. 50.-€ Bearbeitungsgebühr. Die Bearbeitungsgebühr wird auch bei einer Ablehnung einbehalten.

Sonstiges

Die Bewerbungsmappe bitte senden an die:

Geschäftsstelle der BAG Zirkuspädagogik, Rappenhof, 74417 Gschwend

die Gebühr von 200.-€ bitte überweisen auf das Konto der BAG Zirkuspädagogik e.V. bei der:

Sozialbank Berlin, Konto Nr.: 1000600, Bankleitzahl: 10020500, Verwendungszweck: Anerkennungsverfahren

Bei Fragen bitte wenden an: post@toussini.de

Weitere Voraussetzungen

Nach Eingang der Bewerbungsmappe, der Überweisung der Gebühr und des Nachweises der Einzelmitgliedschaft in der BAG prüft der Ausschuß die Bewerbung.

Widerspruchsmöglichkeit

Gegen einen möglichen Ablehnungsbescheid der Anerkennung durch den Ausschuß hat der/die Bewerber/in die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dieser wird durch den Vorstand der BAG geprüft.

Stand: Dezember 2017